Wichtiges rund um den Besuch der Meisterschule Floristik
Aufnahmevoraussetzungen:
In die einjährige Fachschule -Agrarwirtschaft - Schwerpunkt Floristik kann aufgenommen
werden, wer den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
einschließlich einer erfolgreich abgeschlossenen gleichwertigen Berufsausbildung eine
mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit nachweist.
Prüfungen und Berechtigungen:
Am Ende des Schuljahres ist eine Schulabschlussprüfung - bestehend aus einem schrift-
lichen und einem mündlichen Teil - abzulegen.
Das Bestehen dieser Abschlussprüfung berechtigt die Bezeichnung
„Staatlich geprüfte Wirtschafterin/staatlich geprüfter Wirtschafter“ zu tragen.
Ausbildungskosten und -förderung:
Der Schulbesuch ist kostenlos; lediglich für Verbrauchsmaterial/Lehrfahrten/Bücher und
Lehrgänge entstehen Kosten in Höhe ca. 1.800, 00 €.
Es können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG)
in den Heimatgemeinden (Verheiratete = Wohnort; Ledige = Elternwohnort) oder Leistungen nach dem Meister-BAföG bei der N-Bank Niedersachsen beantragt werden.
Unterkunft:
Bei der Vermittlung von Privatzimmern ist das Schulsekretariat mit einem Anschriftenverzeichnis von Vermietern aus der näheren Umgebung der Schule behilflich.
Anmeldung:
Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
1. Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
2. Nachweis über den erreichten Schulabschluss
3. Nachweis über den Berufsschulabschluss
4. Nachweis über die Abschlussprüfung im Beruf
5. Nachweis über die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit nach der Abschlussprüfung
6. 2 Passbilder
(alle Nachweise in beglaubigter Abschrift oder Kopie)
Die Entscheidung über die Aufnahme wird schriftlich mitgeteilt.
Anmeldeschluss:
Bis zum Beginn der Sommerferien.


