Veranstaltungen
Berufseinstiegsschule
(Ab 1.08.2009 wurde das “Berufsgrundbildungsjahr” durch die “einjährige Berufsfachschule” abgelöst.)
Die Justus-von-Liebig-Schule bietet eine BFS an in den Bereichen:
- Agrarwirtschaft (zwei unterschiedliche BFS´s: für den Gartenbau und den Landbau)
- Chemie/Physik/Biologie
- Floristik
§ 17 Berufseinstiegsschule (aus NILS)
(1) Die Berufseinstiegsschule umfasst die Berufseinstiegsklasse und das Berufsvorbereitungsjahr. Die Berufseinstiegsklasse und das Berufsvorbereitungsjahr werden mit Vollzeitunterricht geführt und dauern jeweils ein Jahr.
(2) In der Berufseinstiegsklasse können Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer Berufsfachschule verbessern. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss. Sie können in der Berufseinstiegsklasse den Hauptschulabschluss erwerben. Im Einzelfall können auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen werden, wenn deren Besuch für sie förderlich ist.
(3) Im Berufsvorbereitungsjahr werden Schülerinnen und Schüler, die auf eine besondere individuelle Förderung angewiesen sind, für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit vorbereitet.
Niedersächsisches Schulgesetz ( NSchG ) §§ 1- 31
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bieten die Möglichkeit für Schulabgänger, die keine reguläre Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren.
(aus der Wikipedia)
Dabei gilt:
- Für unter 18-jährige ist es in einigen Bundesländern Pflicht, ein solches Jahr zu absolvieren.
- Ab 18 Jahren ist keine Pflicht mehr und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Berufsschulbesuchspflicht erlischt mit dem 18. Lebensjahr.
Berufsfachschule
Gilt je nach Richtung (z.B. Gartenbau) als erstes Ausbildungsjahr dieser Richtung und kann entsprechend angerechnet werden. In den meisten alten Bundesländern ist diese Anrechnung durch den Ausbildungsbetrieb, der einen nach dieser Maßnahme als Auszubildenden ausbildet, Pflicht. In allen anderen eine “Kann-Bestimmung”.
Es entspricht dem Realschulniveau.
Berufsvorbereitungsjahr
Ist ein vorbereitendes Jahr und kann nicht als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden, jedoch bietet sich hier die Möglichkeit für Schulabrecher den Hauptschulabschluss nachzuholen. In NRW läuft dies unter der Bezeichnung “Berufsorientierungsjahr”.
Es entspricht demzufolge Hauptschulniveau.
In manchen Bundesländern (z.B. Sachsen) gibt es eine Ausbildungsplatzförderung - beispielsweise in Form eines einmaligen Zuschusses - für diejenigen Unternehmen, die diese Absolventen übernehmen.
siehe auch:
- Kategorie:Bildungssystem
- Kategorie:Berufsbildung
- Kategorie:Abschluss oder Zertifikat


